Die Harvard Business School Association of Germany e.V. hat als Stifterin im August 2003 die unselbständige Stiftung "Harvard Business School Foundation of Germany" mit Sitz in Frankfurt am Main errichtet. Stiftungsträgerin ist die Deutsche Stiftungs Trust GmbH, Frankfurt am Main. Bei der Deutsche StiftungsTrust GmbH handelt es sich um eine 100%ige Tochter der Deutsche Bank AG Frankfurt a. M. Derzeit ist diese Gesellschaft Trägerin von ca. 350 nichtrechtsfähigen Stiftungen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 200 Mio. Euro. Jedes Sondervermögen wird unter einer eigenen Kundenstammnummer (Depot und Anlagekonto) bei der Deutsche Bank Frankfurt geführt.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und dient der Förderung der akademischen Bildung und Ausbildung sowie der Wissenschaft, Forschung. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Vergabe von Stipendien für deutsche Studenten an der Harvard Business School (HBS), die finanzielle Förderung der HBS und des European Research Center (ERC) in Paris, die Einrichtung und finanzielle Förderung eines Lehrstuhls an der HBS, die finanzielle Förderung von Forschungsprojekten der HBS und des ERS, sowie die finanzielle Förderung von Tagungen, Symposien oder sonstigen wissenschaftlichen Veranstaltungen der HBS und des ERC.
Die HBSA hat die Stiftung mit einem Anfangskapital an Bar- und Wertpapiervermögen in Höhe von 75.000 Euro dotiert. Das Stiftungsvermögen ist grundsätzlich in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Das Vermögen der Stiftung kann durch Zustiftungen des Stifters HBSA oder Dritter erhöht werden und ist inzwischen auf über 230.000 EUR angewachsen. Als nichtrechtsfähige Stiftung unterliegt die "Harvard Business School Foundation of Germany" keiner staatlichen Stiftungsaufsicht, jedoch der Kontrolle durch das Finanzamt. Eine Umwandlung in eine rechtsfähige Stiftung nach dem Stiftungsgesetz für das Land Hessen ist auf Wunsch der HBSA als Stifterin jederzeit möglich. Die Stiftungsträgerin verwaltet das Stiftungsvermögen getrennt von ihrem eigenen Vermögen, ist aber berechtigt, das Stiftungsvermögen zusammen mit dem Vermögen anderer von ihr verwalteter unselbständiger Stiftungen anzulegen. Dadurch können die Verwaltungskosten für die Stiftung sehr niedrig gehalten werden. Das Stiftungsvermögen wird in konservativ gemanagten Publikumsfondsanteilen angelegt.
Die Stiftungsträgerin ist ferner zuständig für die Vergabe der Stiftungsmittel, die Bearbeitung von Anfragen um Fördermittel, die Auszahlung an Zuwendungsempfänger, die Führung des Schriftwechsels mit Behörden und anderen Stellen und die Buchführung und Erstellung des Jahresberichts. Eine Rückgabe des Stiftungsvermögens an die HBSA als Stifter ist aufgrund der rechtlichen Vorschriften für deutsche steuerbegünstigte Körperschaften nicht möglich. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus Zuwendungen Dritter. Die Stiftung sieht einen eigenen Stiftungsrat vor, der aus mindestens 5 und maximal 11 Personen besteht. Die HBSA ernennt die ehrenamtlichen Stiftungsratsmitglieder. Der Stiftungsrat schlägt der Stiftungsträgerin die Vergabe der Fördermittel und die zu fördernden Personen oder Projekte vor. Die Stiftungsträgerin ist an die Vorschläge des Stiftungsrates grundsätzlich gebunden.
Wir bitten Euch als HBS Alumni, die Stiftungszwecke tatkräftig zu fördern, indem Ihr die Stiftung durch eine Spende unterstützt. Jede Spende, auch kleine Spendenbeträge, sind herzlich willkommen. Bitte überweist Euren Spendenbetrag auf das folgende Konto:
Harvard Business School Foundation of Germany IBAN DE95 5007 0010 0696 4316 00 BIC DEUTDEFF Bankinstitut: Deutsche Bank
Bitte gebt Euren Namen und Eure Adresse auf dem Überweisungsträger deutlich an. Ihr erhaltet dann von der Stiftungsträgerin eine Zuwendungsbestätigung.
Solltet Ihr mit Eurer Zuwendung das dauerhaft zu erhaltene Stiftungskapital aufstocken wollen (Zustiftung zum Stiftungskapital), aus deren Erträgen dann der Stiftungszweck nachhaltig erfüllt werden kann, so ist im Verwendungszweck ausdrücklich das Stichwort "Zustiftung" anzugeben. Im Gegensatz hierzu ist eine "Spende" sofort zur Verwirklichung des Stiftungszwecks einzusetzen. Die Stiftung ist aufgrund des von dem Finanzamt Frankfurt a. M. III unter der Steuernummer 45 255 57412 zuletzt am 02. Januar 2017 erteilten Freistellungsbescheids berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Da unsere Stiftung neben der Wissenschaft und Forschung auch der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe dient, können grundsätzlich Zuwendungen in einer Höhe von bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben geltend gemacht werden; zusätzlich können Zustiftungen (Spenden in das zu erhaltende Vermögen) im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio.€ abgezogen werden.
Für Fragen und weitere Informationen könnt Ihr Euch jederzeit an folgende Personen wenden:
Claudia Busch-Benedict, Deutsche StiftungsTrust GmbH info.dstt @ db.com Tel. +49 69 910-4 78 00
Dr. Winfried A. Adam, Vice President HBSA, Winfried.A.Adam @ adam-partners.com Tel. +49 761 401 40 990
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